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E-Rechnung empfangen: Pflicht, Ausnahmen und Fristen

E-Rechnungen empfangen musst du seit 2025, selbst stellen erst ab 2028. Welche Ausnahmen gelten, was du zum Lesen brauchst und was bis dahin Zeit hat.

Handwerker öffnet am Laptop den Anhang einer E-Rechnung, daneben ein Rechnungsbeleg

Du öffnest morgens dein E-Mail-Programm und findest eine Nachricht deines Großhändlers. Im Anhang liegt eine Datei mit einer Endung, die du und dein Computer nicht kennen. Beim Doppelklick passiert nichts oder es öffnet sich ein Fenster voller unleserlicher Zeilen. Genau hier fängt das Thema E-Rechnung für dich an.

Wie du E-Rechnungen empfängst und was dafür nötig ist

Seit dem 1. Januar 2025 bist du gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen zu können. Für diesen Empfang gibt es keine Übergangsfrist und keine Ausnahme. Diese Pflicht gilt für jeden Betrieb in Trier und Umgebung, vom Elektrobetrieb mit acht Gesellen bis zum selbstständigen Einzelkämpfer. Achtung: Auch als Kleinunternehmer nach Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes bist du davon nicht ausgenommen.

Für den Empfang reicht deine ganz normale geschäftliche E-Mail-Adresse vollkommen aus. Du musst kein gesondertes Postfach nur für Rechnungen einrichten und keinen teuren Spezialdienst abonnieren. Die Mail, unter der du bislang erreichbar bist, genügt den gesetzlichen Vorgaben.

Eine E-Rechnung kann entweder als reines XML oder als PDF mit unsichtbaren strukturierten Daten bei dir ankommen. Bei einer reinen XML-Datei siehst du nach einem Doppelklick meistens nur wirren Code, mit dem sich ohne Hilfsmittel nichts anfangen lässt. Die andere Variante kommt als gewohntes PDF. Dieses Dokument sieht auf den ersten Blick aus wie jede andere Rechnung, bringt die strukturierten Daten aber unsichtbar im Hintergrund mit.

Sehr wahrscheinlich hast du solche Belege längst im Postfach gehabt. Du hast das PDF geöffnet, geprüft und abgeheftet, ohne zu merken, dass es sich um eine E-Rechnung handelte.

Im Betriebsalltag bleibt der Ablauf überschaubar. Du siehst dir den Anhang nicht nur in der Vorschau an, sondern speicherst die Datei in deinem festen Ordner. Danach öffnest du sie mit dem Leseprogramm. Mehr Schritte braucht es nicht.

Damit du reine XML Anhänge lesen kannst, brauchst du ein passendes Anzeigeprogramm auf deinem Computer. Ein kostenloses und bewährtes Werkzeug dafür ist das Programm Quba. Es ist quelloffen und läuft unter Windows, macOS und Linux. Du lädst es herunter, installierst es auf deinem Arbeitsplatz und kannst damit sofort jede E-Rechnung öffnen und lesbar auf dem Bildschirm anzeigen lassen. Die Einrichtung dauert ca. eine halbe Stunde Arbeit.

Zu beachten ist: Selbst wenn du die elektronische Rechnung nicht lesen kannst, oder die Annahme per Mail verweigerst, hast du kein Anrecht auf eine nachträgliche Papierrechnung. Ein direktes Bußgeld droht dir dafür zwar nicht aber das Dokument gilt rechtlich mit dem Eingang in deinem Postfach als zugestellt und liegt ungelesen bei dir.

Wie du E-Rechnungen richtig archivierst

Eine E-Rechnung musst du acht Jahre lang aufbewahren. Dabei zählt ausschließlich die originale digitale Datei, die du per Mail bekommen hast. Druckst du das Dokument aus und heftest das Papier in einen Ordner, erfüllt das die Vorgaben der Finanzverwaltung nicht. Das Finanzamt verlangt bei einer Prüfung die unveränderte Ursprungsdatei.

Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks macht das bisher nur rund ein Drittel der Betriebe richtig. Diese digitale Archivierung ist in der Praxis die deutlich größere Lücke als das reine Verschicken neuer Rechnungen. Du musst die eingehenden Dateien strukturiert auf deiner Festplatte oder in deiner Cloud sichern, damit sie über den gesamten Zeitraum von acht Jahren lesbar und unverändert bleiben.

Ein wichtiges Detail zur Technik hilft beim Verständnis: Ein normales PDF per Mail ist keine E-Rechnung. Eine echte E-Rechnung enthält strukturierte XML-Daten. Beim Format ZUGFeRD steckt diese XML-Datei unsichtbar innerhalb eines normalen PDF-Dokuments. Bei einer reinen XRechnung besteht das gesamte Dokument aus diesem Datensatz und lässt sich ohne Hilfsprogramm wie Quba nicht sinnvoll lesen.

Ab wann du selbst elektronische Rechnungen verschicken musst

Beim eigenen Versand lässt dir der Gesetzgeber deutlich mehr Zeit. Bis Ende 2026 darfst du deine Rechnungen an Geschäftskunden weiterhin auf Papier drucken oder als normales PDF per Mail verschicken.

Ab Januar 2027 trifft die Pflicht zum eigenen Versand Betriebe, die im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz erwirtschaftet haben. Liegt dein Jahresumsatz unter dieser Grenze, hast du bis Januar 2028 Zeit. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert zwar, die Zwischenstufe für 2027 zu streichen. Im Gesetzestext steht davon bisher aber noch nichts. Rechne deshalb nicht mit einer Verschiebung.

Einige Softwareanbieter nutzen die aktuelle Verunsicherung aus und verkaufen teure Komplettpakete an Handwerker, die diese Funktionen frühestens 2028 benötigen. Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks kostet die Einführung einer solchen Software im Schnitt knapp 3.000 Euro. Wer im Jahr zwanzig Rechnungen an Geschäftskunden schreibt, zahlt diesen Betrag ohne jeden Gegenwert. Ich rate dir deshalb: Kauf keine teure Branchensoftware, bevor du genau weißt, was deine Pfichten sind.

Welche Ausnahmen dauerhaft für dich gelten

Ein großer Teil deines Tagesgeschäfts bleibt von dieser Umstellung unberührt. Rechnungen an Privatkunden fallen dauerhaft nicht unter die Pflicht zur E-Rechnung. Einem privaten Auftraggeber darfst du deine Rechnung weiterhin gedruckt mitgeben oder als normales PDF zuschicken.

Dasselbe gilt für Rechnungen bis zu einem Betrag von 250 Euro brutto. Bei dieser Grenze zählt der Gesamtbetrag der Rechnung, nicht der Preis der einzelnen Position. Für Kleinunternehmer gilt beim eigenen Rechnungsversand eine generelle Befreiung.

Wenn du Arbeiten an einem Grundstück ausführst, gilt eine gesonderte Regel. Das betrifft Gewerke wie Sanitär, Elektro, Dachdeckerei, Fliesenleger oder Maler. Hier bist du gesetzlich verpflichtet, auch Privatkunden innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung eine Rechnung auszustellen. Diese Pflicht besteht seit vielen Jahren zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Ein Zwang zur elektronischen Übermittlung entsteht daraus für Privatkunden nicht.

Was du jetzt einrichten solltest

Für dieses Jahr brauchst du drei Dinge: dein vorhandenes E-Mail-Postfach, das kostenlose Leseprogramm Quba auf deinem Computer und einen festen Ordner für die digitale Ablage deiner Lieferantenrechnungen. Mehr Schritte sind aktuell nicht nötig.

Wenn du offene Fragen zu deinem Betrieb hast, bieten die Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz am 24. September 2026 um 10 Uhr ein gemeinsames Online-Seminar an. Die Anmeldung läuft über die Internetseite der Handwerkskammer Trier. Bei der IHK Trier steht bis Dezember kein eigener Termin dazu im Kalender.

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